Informationen zur Corona-Problematik

Liebe Feriengäste,

coronabedingte Einschränkungen im Tourismus sind aufgrund des Pandemieverlaufs aus unserer Sicht für die kommende Saison nicht zu erwarten. Wir beenden daher unsere aktuellen Informationen an dieser Stelle und freuen uns, Sie als Gäste in der Villa Christina begrüßen zu dürfen.

Update: 10.01.2023, 10:00 Uhr

Aktueller Stand:

Die aktuellen Corona-Regelungen betreffen Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Außerdem gibt es Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr.

Fragen & Antworten

Ist ein Urlaub auf Norderney möglich?

Ja, ein Urlaub auf Norderney ist uneingeschränkt möglich.

Ich habe in der kommenden Zeit einen Urlaub in der Villa Christina gebucht. Was passiert mit meiner Buchung?

Wir gehen nicht davon aus, dass es in der nächsten Zeit zu erneuten Einschränkungen kommt.

Bei Reisebeschränkungen durch eine entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen gehen wir von einem Fall „höherer Gewalt“ aus. Feriengästen, die aufgrund einer amt­lichen Anordnung nicht anreisen können, bieten wir zunächst an, ihren Urlaub kostenfrei auf einen anderen Zeitraum umzubuchen. Sollte das nicht möglich oder gewünscht sein, erstatten wir den vollen Reisepreis, ohne im Einzelfall zu überprüfen, ob wir dazu rechtlich verpflichtet sind.

Bitte geben Sie uns gegebenenfalls ein paar Tage Zeit, um Sie zu kontaktieren. Wir werden uns rechtzeitig vor Ihrer Anreise mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Situation mit Ihnen zu besprechen.

Bin ich bei einer eventuellen Reisebeschränkung über die Reisekostenrücktritts­versicherung abgesichert?

Wir empfehlen unseren Gästen bei Buchung grundsätzlich den Abschluss einer Reisekostenrück­trittsversicherung. Ob Sie abgesichert sind, hängt von Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab. Bitte nehmen Sie hierzu gegebenenfalls Kontakt zu Ihrer Reisekostenrücktrittsversicherung auf.

Was passiert mit meiner Buchung, wenn es zu weiteren Reisebeschränkungen kommt, z. B. im Herbst oder Winter?

Bei Reisebeschränkungen durch behördliche Anordnungen gehen wir von einem Fall „höherer Gewalt“ aus. Feriengästen, die aufgrund einer amt­lichen Anordnung nicht anreisen können, erstatten wir den vollen Reisepreis, ohne im Einzelfall zu überprüfen, ob wir dazu rechtlich verpflichtet sind. Alternativ bieten wir Ihnen an, kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen.

Unglücklicherweise ist mein Landkreis zum Risikogebiet erklärt geworden? Was passiert jetzt mit meinem Urlaub?

Wir gehen davon aus, dass die Zeit der „Risikogebiete“ vorbei ist. Feriengästen, die aufgrund eines Beherbergungsverbots oder amtlichen Anordnung nicht anreisen können, bieten wir zunächst an, kostenfrei auf einen späteren Reisezeitraum umzubuchen. Sofern dies nicht möglich oder gewünscht ist, erstatten wir den vollen Reisepreis, ohne im Einzelfall zu überprüfen, ob wir dazu rechtlich verpflichtet sind.

Muss ich einen Gutschein akzeptieren?

Die Bundesregierung strebte zwischenzeitlich eine Gutscheinlösung an, bei der Unternehmen von der Rückzahlungspflicht von Vorauszahlungen befreit werden sollen. Stattdessen sollten die Kunden einen Gutschein akzeptieren müssen.

Wir haben eine derartige Lösung für wenig kundenfreundlich gehalten und uns von Anfang an entschieden, unseren Feriengästen weiterhin den vollen Reisepreis zu erstatten, sofern eine Anreise aufgrund der behördlichen Anordnung der Reisebeschränkung nicht möglich ist. Ohne Wenn und Aber!

Kann ich meine Buchung stornieren oder umbuchen, wenn kein amtliches Reiseverbot oder Beherbergungsverbot besteht?

Grundsätzlich besteht kein allgemeines und vor allem kein kostenfreies Stornierungsrecht aufgrund der Corona-Problematik.

Sollten Sie Sorgen haben, dass Sie Ihren Urlaub auf Norderney z. B. im Herbst und Winter nicht unbeschwert ver­bringen können, besteht die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren. Es gelten insoweit unsere Allgemeinen Vermietbedingungen.

Was ist, wenn ich nach Aufhebung des amtlichen Reiseverbotes krankheitsbedingt nicht anreisen kann?

Insoweit besteht kein Unterschied zu sonstigen krankheitsbedingten Reiseabsagen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Reisekostenrücktrittsversicherung auf.

Was ist, wenn ich im Urlaub auf Norderney positiv auf das Coronavirus getestet werde oder erkranke?

Zunächst hoffen wir, dass Sie trotz der Einschränkungen einen erholsamen Urlaub auf Norderney verbringen und die Zeit an der Nordsee genießen.

Wenn Sie meinen, an Covid-19 erkrankt zu sein, gehen Sie bitte nicht direkt zum Arzt oder in das Krankenhaus. In diesem Fall bleiben Sie bitte in Ihrer Ferienwohnung, um andere Feriengäste nicht anzustecken.

Weitere Informationen für den Fall der Fälle finden Sie hier.

Positive Testergebnisse müssen nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet werden. Es muss dann sehr schnell zur Abklärung ein PCR-Test gemacht werden und Sie müssen sich absondern. Stimmen Sie bitte dann das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Informationen zum richtigen Verhalten im Falle einer Corona-Erkrankung erhalten Sie auch beim Landkreis Aurich. Eine allgemeine Orientierungshilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts.

Liebe Feriengäste,

die aktuelle Entwicklung lässt darauf hoffen, dass zumindest Corona nicht mehr für allzu viele Einschränkungen verantwortlich sein wird, wie noch im vergangenen Winter. Wir freuen uns jedenfalls darauf, Sie für einen erholsamen Urlaub in der Villa Christina begrüßen zu dürfen.

Ein kleiner Rückblick:

Anfang März 2020 haben wir uns noch sehr darüber gefreut, dass wir unseren Feriengästen unsere frisch sternezertifizierten Ferienwohnungen präsentieren können. Dann überschlugen sich die Ereignisse. Bereits Mitte März musste die Insel erstmals vollständig für den Tourismus geräumt werden. Dann folgte die Reisesperre, wodurch es auf Norderney richtig einsam wurde.

Norderney blickt auf eine 222-jährige Seebadgeschichte zurück. Seither gab es wohl keinen Tag, an dem keine Feriengäste auf unserer Insel waren. Das war ein sehr einschneidendes Erlebnis, das wir sicher noch lange in Erinnerung behalten werden.

Dann haben wir uns gefreut, dass es weiter geht. In der Sommersaison 2020 war Norderney gut besucht. Die Mehrzahl der Urlauber hat sich an die „neuen Spielregeln“ gehalten.

Vom 02.11.2020 bis 09.05.2021 hatte uns der zweite Lockdown im Griff – verbunden damit zu einem erneuten touristischen Beherbergungsverbot auf Norderney. Das hat die Tourismusbetriebe sehr getroffen.

Am 10.05.2021 durften wir wieder an Touristen vermieten – zunächst nur an Feriengäste mit Wohnsitz in Niedersachsen.

Nach der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen durften ab dem 18.05.2021 auch Feriengäste aus anderen Bundesländern anreisen.

Herbst und Winter 2021/2022 waren geprägt von hohen Infektionszahlen aufgrund der Omikron-Welle. Mit den damit verbundenen Einschränkungen war dennoch ein Urlaub auf Norderney möglich.

Am 03.04.2022 sind die gesetzlichen Regelungen zur Coronaproblematik weitestgehend aufgehoben worden.

Wir hoffen gemeinsam, dass die Corona-Pandemie bald vorbei ist und wir Sie gesund und munter auf Norderney begrüßen dürfen. Wir freuen uns auf Sie!

Bis dahin alles Gute!

Ihr Team der Villa Christina