Unsere aktuellen Saisonpreise

Wir vermieten unsere Ferienwohnungen zu den nachfolgend aufgeführten Preisen und Konditionen.

Über unser Kontaktformular können Sie unabhängig von Geschäftszeiten jederzeit unverbindlich gerne anfragen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ob Ihre Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum frei ist, erfahren Sie im Belegungskalender zur jeweiligen Wohnung. Klicken Sie dazu direkt auf den Link zur Wohnung und scrollen Sie nach unten. Dort finden Sie den Belegungskalender.

Preisliste 2023

EinheitNebensaison
09.01. - 05.03.2023
Hauptsaison
06.03. – 05.11.2023
Nebensaison
06.11. – 17.12.2023
Wintersaison
18.12. – 07.01.2024
Fewo 199,00 €131,00 €99,00 €131,00 €
Fewo 299,00 €131,00 €99,00 €131,00 €
Fewo 399,00 €131,00 €99,00 €131,00 €
Fewo 475,00 €105,00 €75,00 €105,00 €
Fewo 595,00 €125,00 €95,00 €125,00 €
Fewo 699,00 €131,00 €99,00 €131,00 €
Fewo 7105,00 €152,00 €105,00 €152,00 €
Fewo 885,00 €115,00 €85,00 €115,00 €
Fewo 995,00 €125,00 €95,00 €125,00 €
Fewo 1099,00 €131,00 €99,00 €131,00 €
Fewo 11105,00 €152,00 €105,00 €152,00 €
Fewo 1285,00 €115,00 €85,00 €115,00 €
Die oben genannten Mietpreise beziehen sich auf den Preis pro Nacht und Wohnung. Es handelt sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Preis beinhaltet Energie- und Wasserverbrauchskosten. Nebenleistungen, wie Gestellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Endreinigung sind ebenfalls enthalten. Kurbeiträge sind im Mietpreis nicht enthalten und sind vom Mieter gesondert vor Ort zu zahlen.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Mietbedingungen

Die Erfahrung zeigt, dass es auch im Urlaub nicht ganz ohne Regeln geht. Informieren Sie sich nachfolgend über unsere Vermietbedingungen:
Sie können sich die Regeln auch als PDF-Datei anzeigen lassen. Klicken Sie dafür einfach hier.

Der Mietvertrag, den Sie bei unseren Partnern Kristin & Stefan Kühn, www.ferien-auf-norderney.de, abschließen, wird zwischen Ihnen (als Mieter) und der Bargmann GmbH & Co. KG (als Vermieter), Emslandstraße 26 a, 49477 Ibbenbüren, als Eigentümer der Villa Christina auf Norderney, abgeschlossen.

Der Mietvertrag kommt durch Ihre Anfrage und der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Die Ferienwohnung wird ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.

Die in der Buchungsbestätigung angeführten An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr verlassen werden.

Die gebuchte Ferienwohnung darf ausschließlich von der Anzahl Personen bewohnt werden, für die sie zugelassen ist. Sofern die Ferienwohnung von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt wird, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Das Recht des Vermieters, darüber hinaus Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Haustiere sind in den Ferienwohnungen der Villa Christina nicht erlaubt. Es handelt sich um Nichtraucherwohnungen, so dass das Rauchen in den Wohnungen nicht gestattet ist.

Die in der Buchungsbestätigung genannten Mietpreise beziehen sich auf den Preis pro Nacht und Wohnung für die vereinbarte Personenzahl. Es handelt sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Preis beinhaltet Energie- und Wasserverbrauchskosten. Nebenleistungen, wie Gestellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Endreinigung sind ebenfalls enthalten. Kurbeiträge sind im Mietpreis nicht enthalten und vom Mieter gesondert zu zahlen.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist durch den Mieter innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung auf den Mietpreis in Höhe von 20 % zu leisten. Der Restbetrag (80 %) ist vier Wochen vor Anreise fällig. Sofern die Buchung weniger als drei Wochen vor der Anreise erfolgt, ist der vollständige Reisepreis sofort fällig. Zahlungen sind bargeldlos auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten.

Die Stornierung einer Buchung erfordert mindestens die Textform. Im Falle einer Stornierung bemühen wir uns bestmöglich um eine ersatzweise Vermietung, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine Vermietung nicht erfolgen können, ist der vereinbarte Mietpreis zu zahlen, abzüglich einer Pauschale von 20 % für ersparte Aufwendungen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Stornierung der Buchung einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung oder Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Unsere Wohnungen sind hochwertig ausgestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung sorgsam zu behandeln und sie im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er sie übernommen hat. Ausgenommen hiervon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber für von ihm zu vertretene Schäden an bzw. in der Wohnung sowie dem Inventar verantwortlich. Das gilt unabhängig davon, ob er den Schaden selbst verursacht wurde oder dies durch einen Dritten geschehen ist, dem der Mieter Zugang zur Wohnung verschafft hat. Entstandene Schäden sind spätestens bei der Abreise dem Vermieter oder seinem Beauftragten mitzuteilen.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter ohne Mängel übergeben. Sollte der Mieter bei der Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel an der Ferienwohnung feststellen, so hat er diese umgehend zu reklamieren.

Bitte denken Sie daran, dass Sie Urlaub in einem Kurort machen. Die Mieter sind daher zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Abspielgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Norden.